[DE] DB und EVG einigen sich auf Tarifabschluss

Die Deutsche Bahn (DB) und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben nach nur drei Wochen und drei Verhandlungsrunden ohne Streiks einen Tarifabschluss erzielt. Die 190.000 Mitarbeiter erhalten in mehreren Schritten über knapp drei Jahre insgesamt 6,5 % mehr Geld. Mitarbeiter im Schichtdienst erhalten eine zusätzliche Lohnerhöhung. Der Tarifvertrag läuft 33 Monate bis Dezember 2027: Er umfasst damit den vollen Zeitraum des Sanierungsprogramms S3. So lange gilt für die Beschäftigten auch ein Kündigungsschutz.

Der Tarifabschluss im Überblick:

  • 6,5 Prozent mehr Geld über knapp drei Jahre: 2 % mehr ab Juli 2025, 2,5 % mehr ab Juli 2026; 2 % tarifliches Zusatzgeld ab Dezember 2027 (als jährliche Einmalzahlung)
  • 33 Monate Laufzeit (01.04.2025 bis 31.12.2027)
  • Beschäftigungssicherung für die Dauer der Laufzeit
  • 200 EUR Einmalzahlung: im April 2025
  • 2,6 % tarifliches Zusatzgeld nur für Mitarbeitende im Schichtdienst; als jährliche Einmalzahlung ab Dezember 2026; Möglichkeit der teilweisen Umwandlung in zwei freie Tage ab 2027
  • Neues Arbeitszeitsystem honoriert Leistungsbereitschaft und verbessert Personalkapazität
  • Öffnungsklausel für DB Cargo: Abweichungen von tarifvertraglichen Regelungen sind zulässig, wenn im Rahmen des Restrukturierungsplans nötig.

[DE] DB legt EVG erweitertes Angebot vor

Die Deutsche Bahn (DB) hat der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) in der zweiten Verhandlungsrunde ein erweitertes Angebot vorgelegt. Für Mitarbeitende im Schichtdienst bietet die DB ein zweites tarifliches Zusatzgeld in Höhe von 1,3 %, das bedeutet insgesamt dann 7,9 Prozent mehr Geld für rund 100.000 Mitarbeiter.

DB und EVG klärten in den zweitägigen Verhandlungen vor allem Grundlagen und erzielten erste Teileinigungen: So gelten die Ergebnisse aus dieser Tarifrunde, wie etwa Lohnerhöhungen, grundsätzlich auch für die Mitarbeiter von DB Cargo. Die Tarifparteien haben sich aber gemeinsam auf einen Mechanismus geeinigt, der Abweichungen von tarifvertraglichen Regelungen zulässt, wenn es im Rahmen des Restrukturierungsplans nötig sein sollte. Dazu wird bei Bedarf ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer hinzugezogen.

Zudem haben sich DB und EVG darauf verständigt, bis Ende dieses Jahres strukturelle Verbesserungen für betriebliche Führungskräfte auszugestalten und ab 2026 umzusetzen.

Die Laufzeit von 37 Monaten und die Lohnerhöhung in zwei Schritten in Höhe von 4 % für alle sind unverändert zum ersten Angebot. Die Tarifverhandlungen zwischen DB und EVG gehen am 12. Februar in Berlin weiter. In der Zwischenzeit arbeiten DB und Gewerkschaft in kleinen Arbeitsgruppen auch weiter an einzelnen Themen. Die Tarifverträge laufen noch bis 31. März, es herrscht bis dahin Friedenspflicht.

[DE] DB legt EVG Angebot vor

Die Deutsche Bahn (DB) hat der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) in der ersten Verhandlungsrunde ein Angebot vorgelegt, das eine Lohnerhöhung von bis zu 6,6 % vorsieht. Konkret bietet die Bahn 4 % mehr Geld in zwei Schritten für alle, sowie ein Zusatzgeld von 2,6 % für die rund 100.000 Schichtarbeitnehmer. Mit einer langen Laufzeit von 37 Monaten soll nach DB-Einschätzung Planungssicherheit in der Sanierung hergestellt werden.

  • Das DB-Angebot im Überblick:
  • 4 % Lohnerhöhung für alle (2 % zum 01.10.2025 und 2 % zum 01.10.2026)
  • 37 Monate Laufzeit (bis 30.04.2028) Strukturelle Verbesserungen für betriebliche Führungskräfte
  • Möglichkeit zur Abweichung von tarifvertraglichen Regelungen bei DB Cargo, soweit dies zur Einhaltung des Restrukturierungsplans notwendig ist

Die Tarifverhandlungen zwischen DB und EVG werden am 4. und 5. Februar in Berlin fortgesetzt. Die Tarifverträge laufen noch bis 31. März, es herrscht bis dahin Friedenspflicht.

[CH] SBB: Lohnverhandlungen abgeschlossen

Die SBB und die Verhandlungsgemeinschaft SEV, Transfair, VSLF und KVöV haben in den vergangenen Wochen, wie im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorgesehen, die Lohnmaßnahmen für das Jahr 2025 für die GAV-Mitarbeiter von SBB und SBB Cargo verhandelt. Diese Verhandlungen wurden Anfang Dezember 2024 erfolgreich abgeschlossen.

Die Parteien haben gemeinsam 1,5 Prozent der Lohnsumme für nachhaltige Lohnmaßnahmen vereinbart: 0,8 Prozent für generelle Lohnerhöhungen sowie 0,7 Prozent für individuelle Lohnmßnahmen. Als zusätzlichen Beitrag an die höheren Lebenshaltungskosten im Jahr 2024 erhalten die Mitarbeitenden im Januar 2025 eine Einmalprämie (bei einem Pensum von 50 Prozent oder mehr CHF 500.–). Diese entspricht 0,5 Prozent der Lohnsumme. Die beschlossenen Maßnahmen berücksichtigen die Teuerungssituation ebenso wie die finanzielle Lage der SBB.

Per 01.05.2025 setzt die SBB folgende Lohnmaßnahmen um:

  1. Generelle Lohnerhöhungen von 0,8 Prozent
  2. Mittel für individuelle Lohnmaßnahmen gemäß Lohnsystem im Umfang von insgesamt 0,7 Prozent
  3. Einmalprämie je Mitarbeitender als Beitrag an die höheren Lebenshaltungskosten im Jahr 2024 im Umfang von 0,5 Prozent:
    • Arbeitspensum 50 Prozent oder höher: CHF 500.–
    • Arbeitspensum unter 50 Prozent: CHF 250.–

Die Einmalprämie wird mit dem Januarlohn 2025 ausbezahlt.

[CH] SBB: Gesamtarbeitsverträge bis Ende 2028

Die bestehenden Gesamtarbeitsverträge (GAV) von SBB und SBB Cargo werden bis Ende 2028 verlängert. Die SBB und die Verhandlungsgemeinschaft SEV, transfair, VSLF und KVöV freuen sich, dass sie nach anspruchsvollen Verhandlungen mit unterschiedlichen Standpunkten eine Einigung zur Verlängerung der GAV erzielen konnten.

Angesichts der anspruchsvollen Arbeitsmarktsituation und den finanziellen Herausforderungen werden die SBB und die Verhandlungsgemeinschaft ab Anfang 2025 wieder Verhandlungen aufnehmen. Dabei sollen unter anderem die bereichsspezifischen Arbeitszeitregelungen (BAR) weiterentwickelt werden.

[DE] CFL cargo und GDL sind sich einig

In der dritten Verhandlungsrunde konnten die CFL cargo Deutschland GmbH (CFL cargo) und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) am 0805.2024 in Duisburg, gemeinsam mit dem zuständigen Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen e. V. (AGVDE), einen Tarifabschluss mit überdurchschnittlichen werthaltigen Verbesserungen für die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner abschließen.

Die CFL cargo signalisierte von Beginn der Tarifverhandlungen an, dass der Tarifabschluss die Absenkung der Wochenarbeitszeit für ihre Eisenbahner, die Schichtarbeit leisten, auf 35 Stunden pro Woche beinhalten werde. Darüber hinaus sorgen die oberhalb des Marktniveaus liegenden Entgelterhöhungen von 260 EUR im Juli 2024 und 160 EUR im April 2025 für Verbesserungen. Überdies erhalten die Beschäftigen eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie in voller Höhe von 3.000 EUR.

[DE] GDL: Tarifabschluss bei evb


Am 07.05.2024 einigten sich die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser (evb) und die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) nach konstruktiven Verhandlungen auf einen Tarifabschluss, den beide Seiten als “zukunftsweisende Einigung” bezeichnen. Dieser enthält neben deutlichen Lohnerhöhungen und steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämien u.a. die stufenweise Absenkung der Wochenarbeitszeit für alle Eisenbahner der evb, die Schichtarbeit leisten, auf 35 Stunden pro Woche.

  • Entgelterhöhungen: 300 Euro in 07.2024 und 120 EUR in 04.2025
  • Inflationsausgleichsprämie: 1.500 EUR in 02.2024, 1.000 EUR in 06.2024 und 50 in 12.2024

[DE] DB AG und GDL einigen sich

Die Deutsche Bahn (DB) und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben nach fünf Monaten Verhandlungen einen Tarifabschluss erzielt. Kernelement ist ein innovatives Optionsmodell, mit dem Mitarbeiter im Schichtdienst künftig selbst über ihre Wochenarbeitszeit entscheiden. Der Korridor geht am Ende von 35 bis 40 Stunden. Dabei gilt das Leistungsprinzip: Wer mehr arbeitet, verdient entsprechend mehr.

Für Mitarbeiter im Schichtdienst im GDL‑Geltungsbereich sinkt die Referenzarbeitszeit 2026 zunächst von 38 auf 37 Stunden. Bis 2029 sinkt sie in drei weiteren Schritten auf 35 Stunden. Das Gehalt wird anteilig jeweils nicht verringert. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Arbeitszeit für die Mitarbeiter ab 2027 automatisch absinkt. Die tatsächliche Arbeitszeit wählen sie selbst: Alles zwischen 35 und 40 Stunden in der Woche ist am Ende möglich. Wer sich für mehr Arbeit entscheidet, erhält pro Stunde 2,7 Prozent mehr Lohn. So würden zum Beispiel Lokführer oder Zugbegleiter in einer 40-Stunden-Woche rund 14 Prozent mehr verdienen als in einer 35-Stunden-Woche.

Für die Kunden der DB bedeutet der Tarifabschluss vor allem Planungssicherheit: Bis Ende Februar 2026 gilt nun Friedenspflicht mit der GDL. Der Tarifvertrag läuft 26 Monate bis 31.12.2025, danach folgt eine zweimonatige Verhandlungsphase, in der ebenfalls keine Streiks möglich sind. Darüber hinaus werden bereits vor Beginn der Verhandlungen Schlichtungsmodalitäten für den Fall abgestimmt, dass sie nicht gütlich zu Ende gebracht werden können.

Die Laufzeit für die Bestimmungen zur Arbeitszeit endet sogar erst am 31.12.2028. Der Geltungsbereich der bisherigen Tarifverträge bleibt bestehen, Tarifverträge für die Infrastruktur wurden nicht abgeschlossen.

Um die Kapazität zu erhöhen und die Produktivität zu steigern, wurden weitere Vereinbarungen getroffen. Unter anderem fällt das 12-Tage-Urlaubswahlmodell zum 1. Januar 2026 weg. Das 6-Tage-Urlaubswahlmodell bleibt bestehen. Wasch- und Umkleidezeiten werden künftig pauschal abgegolten.

Der Tarifabschluss im Überblick

  • 2.850 Euro Inflationsausgleichsprämie: 1.500 Euro ausgezahlt im März, weitere 1.350 Euro ausgezahlt vsl. im Mai
  • 420 Euro Lohnerhöhung in zwei Schritten: 210 Euro mehr pro Monat zum 1. August 2024 und nochmal 210 Euro zum 1. April 2025
  • Optionsmodell zur Wochenarbeitszeit: Mitarbeiter im Schichtdienst entscheiden im Korridor von 35 (ab 2029) bis 40 Stunden selbst, wie viel sie tatsächlich arbeiten wollen. Eine Arbeitsstunde entspricht 2,7 Prozent (im Jahr 2026) mehr oder weniger Lohn. Die Referenzarbeitszeit sinkt schrittweise ohne anteilige Absenkung des Entgelts: 37 Stunden zum 1.1.2026, 36 Stunden zum 1.1.2027, 35,5 Stunden zum 1.1.2028, 35 Stunden zum 1.1.2029. Im ersten Halbjahr 2025 werden die Mitarbeiter befragt, ob sie zum 1.1.2026 37 oder mehr Stunden arbeiten wollen. Diejenigen, die sich nicht zurückmelden, gehen automatisch in die 37-Stunden-Woche. Für die weiteren Schritte ist es andersherum: Die Arbeitszeit bleibt unverändert und Mitarbeiter können sich jährlich melden, wenn sie weniger arbeiten wollen. Klar ist: Wer mehr arbeitet, bekommt mehr Geld.
  • 26 Monate Laufzeit: rückwirkend von 1. November 2023 bis 31. Dezember 2025. Danach folgt eine festgeschriebene zweimonatige Verhandlungsphase mit Friedenspflicht bis Ende Februar. Darüber hinaus werden bereits vor Beginn der Verhandlungen Schlichtungsmodalitäten für den Fall abgestimmt, dass sie nicht gütlich zu Ende gebracht werden können. Die Vereinbarungen zur Arbeitszeit haben eine Laufzeit bis 31.12.2028.
  • Keine Ausweitung des Geltungsbereichs

[DE] DB und GDL nehmen Verhandlungen wieder auf

Die Deutsche Bahn (DB) und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) verhandeln wieder: in kleinstem Kreis und hinter verschlossenen Türen. Die Verhandlungen seien intensiv, aber konstruktiv sagte die DB in einer Presseausendung. Zu vielen Themen wäre eine Verständigung erreicht worden. Die GDL sieht bis dahin von weiteren Streiks ab. Da die Tarifparteien Stillschweigen vereinbart haben, wird es zum Stand der Verhandlungen keinerlei öffentliche Kommunikation geben.

[DE] Eilantrag auf Untersagung des GDL-Streiks zurückgewiesen

Der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vom 11. bis 13.03.2024 im Personen- und im Güteverkehr ist nicht rechtswidrig. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht nach der heutigen Berufungsverhandlung entschieden und die Berufung des Arbeitgeberverbandes der Deutsche Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom Vorabend zurückgewiesen. Der Eilantrag der Arbeitgeberseite auf Untersagung des Streiks bleibt damit auch in zweiter Instanz ohne Erfolg.

Der Vorsitzende Richter Dr. Michael Horcher führte zur Begründung der Entscheidung der Kammer aus, dass der Streik insbesondere nicht deshalb rechtswidrig sei, weil damit tariflich nicht regelbare Ziele verfolgt würden. Hierzu könne nicht darauf abgestellt werden, dass die GDL Forderungen – wie etwa eine Abbedingung des Grundsatzes der Tarifeinheit – aufgestellt habe, die nicht als zulässiges Streikziel erachtet werden könnten. Insoweit sei grundsätzlich auf den Streikbeschluss der gewerkschaftlichen Gremien abzustellen. Wegen des Selbstbestimmungsrechts der Gewerkschaft könnten Umstände, die in der sog. Verhandlungsphase zeitlich davor lägen, nicht berücksichtigt werden. Der Streik sei auch verhältnismäßig. Die Gerichte seien grundsätzlich nicht befugt, neue, das Arbeitskampfrecht bzw. die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) einschränkende Regelungen zu erlassen, wenn und soweit der Gesetzgeber sich für ein Modell des freien Spiels der Kräfte entschieden habe. Eine Ankündigungsfrist von 22 Stunden im Güterverkehr und 30 Stunden im Personenverkehr hielt das Gericht noch für angemessen.

Mit der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht möglich.