[SE] Geldstrafe für Trafikverket

Die schwedische Transportbehörde Transportstyrelsen hat beschlossen, der schwedischen Verkehrsbehörde Trafikverket ein Zwangsgeld aufzuerlegen. Grund dafür sind die Mängel, die bei der Überwachung der Einführung eines neuen Systems für die Zugplanung festgestellt wurden.

Im Zusammenhang mit der Arbeit am Zugplan 2023 führte Trafikverket ein neues IT-System und eine neue Arbeitsmethode namens MPK (Marknadsanpassad planering av kapacitet, Marktangepasste Kapazitätsplanung) ein. Die Einführung des neuen Systems führte zu zahlreichen und öffentlichkeitswirksamen Schwierigkeiten im Zugverkehr.

Transportstyrelsen leitete daher eine umfassende Untersuchung ein, um zu prüfen, ob die Einführung von MPK in Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen an Sicherheitsmanagementsysteme umgesetzt worden war. Es stellte sich heraus, dass es Mängel in den Bereichen Risikomanagement, Konsultation mit anderen Parteien, Kompetenzmanagement, Überwachung, Information und Kommunikation gab.

Anfang letzten Jahres hat Transportstyrelsen beschlossen, Trafikverket anzuweisen, die Sicherheitsmängel zu beheben. Im Januar 2025 wurde festgestellt, dass in allen sieben ausgewiesenen Gebieten die Sicherheitsanforderungen immer noch nicht erfüllt sind. Jedes Gebiet wird daher mit einer Geldstrafe von jeweils 5 Mio. SEK (430.000 EUR) belegt. Trafikverket hat bis zum 29. März Zeit, auf den Strafbescheid zu reagieren.

Dänemark: Alleingang bzgl. Taschenwagen

Die dänische Verkehrsbehörde Trafikstyrelsen wird 2022 eine Verordnung mit nationalen Vorschriften für den Transport von Sattelanhängern auf Taschenwagen erlassen. Eine Arbeitsgruppe der Europäischen Eisenbahnagentur ERA ist nach dänischer Einschätzung zu keinem brauchbaren Ergebnis bei der Bewertung der Gefahren während des Transports von Sattelanhängern auf Taschenwagen gekommen, so dass Dänemark sich nun gezwungen sieht, eigene Beschränkungen in Form einer bevorstehenden Exekutivverordnung zu erlassen. Das geht aus einer am 10.05.2022 veröffentlichten Untersuchung des Verkehrsausschusses an das Parlament (Folketing) hervor. Ein Ausschuss klärt derzeit den Umfang und den Inhalt der Anforderungen, einschließlich der Frage, ob einige der Anforderungen speziell für die Storebælt-Brücke oder für die dänische Infrastruktur im Allgemeinen gelten werden.

Nach dem Zugunglück auf der Storebælt-Brücke am 02.01.2019 und dem darauffolgenden Zwischenfall an derselben Stelle am 13.01.2021 hat die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der europäischen Eisenbahnindustrie eingesetzt, um Empfehlungen für den Transport von Sattelanhängern auf Taschenwagen und Seitenwinden zu erarbeiten. Der Bericht der Arbeitsgruppe wurde am 03.05.2022 auf der Website der ERA veröffentlicht.

DB Cargo und Trafikstyrelsen in der Kritik

Die dänische Unfalluntersuchungskommission (Havarikommissionen) hat am 13.01.2022 ihren Abschlussbericht über den Vorfall auf der Storebælt-Brücke vor einem Jahr vorgelegt, bei dem ein Trailer fast von einem Güterzug gestürzt wäre. Der Bericht beinhaltet Kritik an DB Cargo, die die Sicherheit der Verriegelungen auf den Taschenwagen als zu hoch eingeschätzt hat und an der dänischen Verkehrsbehörde Trafikstyrelsen, weil sie nicht eingeschritten sei.

Während der Unfall vor drei Jahren darauf zurückzuführen war, dass versäumt wurde, den Anhänger ausreichend zu sichern, handelte es sich bei dem Vorfall im vergangenen Jahr um ein ordnungsgemäß funktionierendes Bauteil. Die Verriegelung Typ MAZ 80800 war so konstruiert, dass sie bei einer ausreichend starken, vertikal wirkenden Kraft nachgab. Damit sollte sichergestellt werden, dass der Taschenwagen intakt blieb, wenn versucht wurde, einen verriegelten Trailer abzuheben. Die Schlussfolgerung ist, dass die Art der Verriegelung so beschaffen war, dass sie den Trailer nicht wirklich bei einer vertikalen Krafteinwirkung (beispielsweise starker Wind) hunderprozentig sicherte. DB Cargo wusste dies, setzte aber bis zu dem Vorfall vor einem Jahr weiterhin Wagen mit der fraglichen Verriegelung ein.

Im Bericht der Unfalluntersuchungsstelle wird auch beschrieben, dass DB Cargo das Problem der unabhängigen Sicherheitsbehörde Trafikstyrelsen gemeldet hatte. Diese leitete ein Aufsichtsverfahren ein, akzeptierte aber später die Erklärung von DB Cargo, dass die Verriegelung genehmigt worden sei.

Der Unfalluntersuchungsausschuss hat in seinem Bericht drei Empfehlungen ausgesprochen:

  • Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) stellt klare Anforderungen an die Sicherung der vertikalen Halterung von auf Taschenwagen verladenen Sattelanhängern.
  • Trafikstyrelsen vergewissert sich, dass das Sicherheitsmanagementsystem von DB Cargo angesichts der im Bericht genannten aktuellen und früheren Vorfälle in angemessener Weise sicherstellt, dass relevante Risiken erkannt und Barrieren für den Betrieb abgedeckt werden. Das Sicherheitsmanagementsystem sollte auch sicherstellen, dass die Lehren aus der Behandlung von Zwischenfällen und der Behandlung periodischer Zwischenfälle/Trends, wie Ladungssicherung und Umgang mit Zwischenfällen, in die laufende Bewertung des Gesamtrisikos einfließen.
  • Trafikstyrelsen stellt in ihrer Funktion als Sicherheitsbehörde sicher, dass die ihr vorgelegten potenziell sicherheitskritischen Unterlagen geeignet sind, sicherheitskritische Risiken zu erfassen.