[DE] TraFöG für Fahrplan 2024/2025 bewilligt

Der von der DB InfraGO AG in KW 43 beantragte Förderantrag im Schienengüterverkehr wurde vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) leicht abweichend mit 23,5 % genehmigt. Der Fördersatz gilt ab dem Fahrplanwechsel am 15.12.2024 bis zum 30.11.2025. Ab dem 01.12.2025 steigt der Fördersatz auf 42,3 %.

Dem Bescheid liegen Fördermittel in Höhe von 200 Mio. EUR zugrunde, die durch eine Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2024 für 2025 zugesichert sind. Durch die jetzt vorliegende Bewilligung der Mittel wäre die Förderung also auch bei einer vorläufigen Haushaltsführung sichergestellt.

[DE] TraFöG: EBA bewilligt Fördersatzanpassung

Die von der DB InfraGO in KW 43 beantragte Anpassung des Fördersatzes im Schienengüterverkehr auf 52,5 % in der Zeit vom 01.11.2024 bis 14.12.2024 wurde vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) genehmigt.  

Die DB InfraGO hat zudem für die neue Fahrplanperiode ab dem 15.12.2024 einen Fördersatz in Höhe von 24,1 % beantragt. Die Bewilligung dieses Antrags seitens des EBA steht derzeit noch aus.

[DE] Trafög: Schienen-Bündnis warnt vor Abwanderung

Ein Verbändebündnis appelliert an die Haushälter, den drastischen Anstieg der Trassenpreise abzumildern. Die von zahlreichen Branchenakteuren geforderte Anhebung der Trassenpreisförderung für den Schienengüterverkehr blieb bislang unberücksichtigt. Als Folge droht der Güterverkehr auf der Schiene teurer zu werden. Ein Bündnis aus DIE GÜTERBAHNEN, dem Verband der Chemischen Industrie (VCI), dem Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der Allianz pro Schiene und dem Verband der Güterwagenhalter (VPI) fordert, die Förderung auf die bis Ende 2023 übliche Summe von mindestens 350 Mio. EUR anzuheben und somit bis zur Bereinigungssitzung am 14. November nachzubessern.

Bislang hat die Bundesregierung in ihrem Haushaltsentwurf knapp 275 Mio. EUR für die Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr angesetzt. Für die Branche bedeutet die bisherige Summe, dass der erwartete Fördersatz für 2025 voraussichtlich bei knapp über 30 % liegen wird. Bis 2023 war eine Förderung von bis zu 60 % üblich. Dies stellt nach Einschätzung des Bündnisses eine erhebliche Herausforderung für die Unternehmen dar, die sich derzeit in den Verhandlungen mit ihren Kunden für das kommende Jahr befinden.

[DE] BMDV verlängert Trassenpreisförderung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 28.06.2024 die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Trassenpreisförderung (Trafög) im Schienengüterverkehr für den Zeitraum 28.06.2024 bis 30.11.2028 verlängert werden kann.

Für 2024 wurden 229 Mio. EUR bereitgestellt, 2025 ff sind derzeit u.a. Gegenstand der laufenden Haushaltsverhandlungen. Klar ist nach Aussage des BMDV, dass die Trassenpreisförderung als Übergangsförderung angelegt bleibt, bis der Schienengüterverkehr durch eine verstärkte Digitalisierung und Automatisierung eine höhere Wettbewerbsfähigkeit erreichen kann.

TFG führt Infrastrukturzuschlag ein

Die DB-Tochter TFG Transfracht hat mitgeteilt, die höheren Kosten aufgrund der Reduktion der Trassenpreisförderung (TraFöG) ab 12.02.2024 in Form eines Infrastrukturzuschlages auf die Kunden umzulegen. Basierend auf dem aktuellen Fördervolumen sollten Nutzer des Zugsystems nach TFG-Einschätzung mit Mehrkosten zwischen 4 und 10 EUR pro TEU kalkulieren.

Trafög: Haushaltssperre verhindert Mittelausreichung

Aufgrund der vom Bundesministerium der Finanzen verhängten Haushaltssperre sind die Mittel der Trassenpreisförderung für das neue Fahrplanjahr ab dem 10.12.2023 blockiert.  

Gemeinsam mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und dem Verband DIE GÜTERBAHNEN (NEE) setzt sich die DB Netz dafür ein, eine Ausnahme von der Haushaltssperre zu erwirken und die derzeit gesperrten Fördermittel schnellstmöglich verfügbar zu machen. Sollte dies nicht gelingen, können Mittel erst bewilligt werden, wenn der Bundeshaushalt 2024 verabschiedet wurde.  

Für den Schienengüterverkehr (SGV) kann die Förderung bis zum 09.12.2023 ausgezahlt werden. Für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) hatte das EBA Fördermittel bis zum 30.11.2023 bewilligt. Eine Fortsetzung der Förderung ist erst nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 möglich.