[DE] Trassenpreise: Nachzahlung für November

Aufgrund einer gegenüber der Prognose wesentlich positiveren Entwicklung der Betriebsleistung auf dem Netz der DB InfraGO wurden im November 2024 mehr Fördermittel bei der Trassenabrechnung berücksichtigt, als zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund müssen die Beträge in 2025 korrigiert werden.

Auf Basis der prognostizierten Betriebsleistung für die Förderperiode wird durch die DB InfraGO der Fördersatz, um den die monatliche Trassenrechnung reduziert wird, berechnet. In der Novemberrechnung wird die letzte Tranche der Fördermittel, die für ein Kalenderjahr zur Verfügung stehen, ausgeschüttet. Bei einem zu niedrigen Fördersatz können die verfügbaren Mittel nicht vollständig ausgeschöpft werden. Bei einem zu hohen Fördersatz können die Mittel nicht für die gesamte Betriebsleistung verwendet werden. Der zweite Fall ist nun erstmalig eingetreten und führt dazu, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht ausreichen, um den Anteil der Förderung, der in den Trassenabrechnungen ausgewiesen wurde, zu decken.

Die DB InfraGO hatte zunächst vorgesehen, den höheren Mittelbedarf über das für 2025 vorgesehene Budget zu decken. Entsprechend den Vorgaben der Haushaltsführung sind jedoch die Regelungen der Förderrichtlinie anzuwenden und somit ist der Fördersatz rückwirkend zu reduzieren. Der Fördersatz liegt demnach für November voraussichtlich bei 49,6 % statt bei 52,5 %. Die Reduzierung des Fördersatzes wird im ersten Quartal des Jahres 2025 im Rahmen der regulären Monatsrechnung umgesetzt. Dies führt dazu, dass die zu hohe Ausschüttung zurückerstattet werden muss.

[RO] CFR: Keine reduzierten Trassenpreise mehr

Der rumänische Infrastrukturbetreiber CFR nimmt die 33 %ige Reduzierung der Trassenpreise bei internationalen Zügen zurück. Ausschlaggebend ist eine Entscheidung des rumänischen Rechnungshofes (Curtea de Conturi a României), der die Auswirkung der Reduzierung als zu gering einstufte. Verbände kritisierten die Berechnungen, da aufgrund diverser Einflussfaktoren ein Vergleich der Jahre 2024 und 2023 nur schwer möglich sei.

Nachdem bereits im März 2024 eine Erhöhung der Trassenpreise in Rumänien erfolgte suchen erste Betreiber nach alternativen Routen – beispielsweise via Serbien und Bulgarien.

[DE] TraFöG für Fahrplan 2024/2025 bewilligt

Der von der DB InfraGO AG in KW 43 beantragte Förderantrag im Schienengüterverkehr wurde vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) leicht abweichend mit 23,5 % genehmigt. Der Fördersatz gilt ab dem Fahrplanwechsel am 15.12.2024 bis zum 30.11.2025. Ab dem 01.12.2025 steigt der Fördersatz auf 42,3 %.

Dem Bescheid liegen Fördermittel in Höhe von 200 Mio. EUR zugrunde, die durch eine Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2024 für 2025 zugesichert sind. Durch die jetzt vorliegende Bewilligung der Mittel wäre die Förderung also auch bei einer vorläufigen Haushaltsführung sichergestellt.

[DE] TraFöG: EBA bewilligt Fördersatzanpassung

Die von der DB InfraGO in KW 43 beantragte Anpassung des Fördersatzes im Schienengüterverkehr auf 52,5 % in der Zeit vom 01.11.2024 bis 14.12.2024 wurde vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) genehmigt.  

Die DB InfraGO hat zudem für die neue Fahrplanperiode ab dem 15.12.2024 einen Fördersatz in Höhe von 24,1 % beantragt. Die Bewilligung dieses Antrags seitens des EBA steht derzeit noch aus.

[DE] Holzcluster Wismar: Mehr Kosten für Holzzüge

Für Güterwagen, die in das neben dem Seehafen Wismar liegende Holzcluster fahren, steigen die Gebühren stark. Das berichtet unter anderem der Norddeutsche Rundfunk (NDR). Waren es bisher 5 EUR, so seien zukünftig bis zu 210 EUR fällig. Die Stadt als mehrheitlicher Eigentümer der Gleise begründete die Preissteigerung gegenüber den Medien mit Investitionen. So seien 1,2 km Gleise inklusive Bahnübergänge für 9,5 Mio. EUR in den vergangenen beiden Jahren erneuert worden. Für Güterbahnen, die das Holzcluster bedienen sind zwei Infrastrukturnutzungsverträge notwendig: Mit dem durchfahrenen Seehafen Wismar sowie mit der Stadt.

Im „Holzcluster“ sind zwei große Sägewerke ansässig: Seit 1999 das „Europawerk“ der Egger-Gruppe, seit 1998 ist die Anlage der Klausner Nordic Timber (KNT) in Betrieb. Letztere gehört seit 2010 zuIlim Timber. Nutzer der dortigen Gleisanlagen sind unter anderem die ME-Holz mit EVU-Partner Cargo Logistik Rail-Service (CLR) sowie 1-3 x pro Woche die Salzburger Eisenbahn TransportLogistik (SETG) mit Rundholz- und Holzhackschnitzelzügen.

Grafik: Seehafen Wismar

[FR] Trassenpreisförderung genehmigt

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der EU-Bestimmungen über staatliche Beihilfen eine französische Beihilferegelung in Höhe von 959 Mio. EUR zur Förderung der Verlagerung auf andere Verkehrsträger genehmigt.Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form einer Ermäßigung des Entgelts für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur für die Jahre 2020-2024 gewährt.

[DE] VDV fordert Änderung des Trassenpreissystems

Der Branchenverband VDV hat zwei Modelle entwickelt, die Lösungswege zeigen, wie man den „Teufelskreis“ aus ständig und überproportional steigenden Trassenpreisen durchbrechen könnte. „40 Prozent und mehr der Betriebskosten sind bei einigen Eisenbahnunternehmen inzwischen allein auf die Trassenentgelte zurückzuführen. Das ist wirtschaftlich nicht mehr tragbar. Wir brauchen dringend eine andere Preissystematik. Oberstes Ziel muss es sein, dass sowohl die Güterbahnen als auch die Eisenbahnen im Personenverkehr wettbewerbsfähig bleiben und nicht durch immer höhere Kostenbelastungen in die Insolvenz fahren“, so VDV-Vizepräsident Joachim Berends.

Der VDV hat in Abstimmung mit seinen Mitgliedsunternehmen zwei Modelle für eine Neukonzeption des Trassenpreissystems entwickelt. Beide Modelle sind nach fachlicher Einschätzung der Expertinnen und Experten des Verbandes grundsätzlich geeignet, um das Trassenpreissystem fairer, wettbewerbsfördernder und damit zukunftsfähiger aufzustellen. Die Modelle müssen in einigen Punkten weiter vertieft und ausgearbeitet werden. In beiden Modellen ist auch die notwendige haushalterische Absicherung durch den Bund noch zu betrachten. Deshalb wird der VDV als Branchenverband damit nun auf das Bundesverkehrsministerium zugehen, um den Dialog über ein neues Trassenpreissystem und dessen Finanzierbarkeit sowie Umsetzung schnell zu beginnen.

Die vom VDV entwickelten Modellansätze im Überblick:

Modell 1: „Nachjustierung“

  • Die Vollkostendeckung für die Bahnen des Bundes wird beibehalten.
  • Die Kosten werden anders (fairer) auf die Verkehrsarten verteilt.
  • Insbesondere entfällt die Sonderregelung für den SPNV (damit wird die Zusatzlast für den Schienengüter- und Personenfernverkehr nach derzeitigem Stand deutlich geringer).
  • Dabei ist auch die intermodale Wettbewerbsfähigkeit zu berücksichtigen.
  • Für alle Verkehrsarten werden die Preissteigerungen auf ein objektiv und transparent feststellbares Maß begrenzt. Hierzu können z. B. pauschale Festlegungen getroffen werden oder die Anpassung an einen anerkannten Index gekoppelt werden. Auch die Festschreibung für einen längeren Zeitraum sollte diskutiert werden.
  • Die Verzinsung des Eigenkapitals wird bis auf ein Mindestmaß begrenzt (ggf. Maßstab „risikoloser Zins“).
  • Es wird ein Revisionszeitpunkt vereinbart, z. B. drei, fünf (entspräche der heutigen Regulierungsperiode) oder 10 Jahre.
  • Für die nichtbundeseigenen Infrastrukturunternehmen ergeben sich keine Änderungen.

Modell 2: „Neukonzeption“

  • Die Entgelte der Bahnen des Bundes werden auf die unmittelbaren Kosten der Zugfahrt („Grenzkosten“) begrenzt.
  • Damit entfällt die Ausdifferenzierung nach Markttragfähigkeiten einschließlich der Sonderregelung für den SPNV.
  • Die Verzinsung des Eigenkapitals ist nicht Teil der direkten Zugförderungskosten und daher nicht relevant.
  • Die DB InfraGO erhält einen Anspruch auf Ausgleich der daraus entstehenden Deckungslücke. Hierzu kann die derzeitige Anreizsetzung genutzt werden.
  • Die nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) entscheiden über ihre unternehmerischen Ziele und haben die Wahl, ob sie ihre Infrastruktur nach „Grenzkosten“ oder (ggf. anteiligen) Vollkosten bepreisen möchten.
  • Das Preisniveau im Netz des Bundes sinkt deutlich. Daher sind eventuelle Verwerfungen im Markt von Anfang an zu beobachten und ggf. weiter auszugestalten:
  • Standortkonkurrenz und/oder Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten anderer Infrastrukturbetreiber, die aufgrund ihrer Finanzierungsmöglichkeiten oder anderer Erwägungen keine Grenzkostenbepreisung einführen können.
  • Verschiebung ehemals gemeinwirtschaftlicher Leistungen in die Eigenwirtschaftlichkeit (SPNV).

Es wird ein Revisionszeitpunkt vereinbart, der wegen der Tragweite der Änderungen tendenziell kürzer sein sollte als bei Vorschlag 1.

Der Anreiz, Mehrverkehr auf der Schiene anzubieten steigt, damit nehmen die Konkurrenz um knappe Trassen und die Herausforderung, die Regeln für die Kapazitätszuweisung weiterzuentwickeln, zu.

[DE] Trassenpreise 2026: Stellungnahmeverfahren [19.08.2024]

Am 23.08.2024 startet das Stellungnahmeverfahren der INB 2025/ 2026, in dessen Rahmen auch die Trassenentgelte für das Fahrplanjahr 2025/ 2026 veröffentlicht werden. Die DB InfraGO AG muss einen Hauptantrag mit deutlich erhöhtem Zielerlös und alternativen Dynamisierungsraten im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) stellen.

Die DB InfraGO AG wird einen Zielerlös von rd. 7,9 Mrd. EUR beantragen. Dies entspricht einer Entgeltsteigerung gegenüber dem Vorjahr von rd. 1,2 Mrd. EUR bzw. +19,1 %.

Die reine Preissteigerung für 2026 liegt bei rd. 0,3 Mrd. EUR und ergibt sich vor allem aus Mehrausgaben für Instandhaltung und operative Personale (Menge und Preis).

Die geplante Eigenkapitalerhöhung, zu deren Höhe für 2026 derzeit (Stand: 19.08.2024) die Gespräche noch nicht abgeschlossen sind, führt zu zusätzlichen Kosten. Diese ergeben sich aus Abschreibung und Kapitalkosten und verursachen den Großteil der Gesamtkostensteigerung. Erklärtes Ziel ist es, Auswirkungen durch die Eigenkapitalzuführung an die DB InfraGO AG marktneutral umzusetzen. Hierfür wird an einem Kompensationsmechanismus gearbeitet, welcher die Kosteneffekte im Binnenverhältnis (Eigentümer <> DB InfraGO AG) so regelt, dass die infolge der Eigenkapitalzuführung entstehenden Kosten (Abschreibungen und Verzinsung) nicht zu einer Belastung der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) führen.

Die DB InfraGO AG hat Mitte April 2024 Rechtsmittel gegen die Festlegung der Entgeltbildung im SPNV im Trassenpreissystem (TPS) 2025 gemäß § 37 (2) ERegG und § 5 Abs. 10 RegG eingelegt. Sollte die Deckelung im SPNV europarechtswidrig sein, könnte eine Kopplung der SPNV-Entgeltdynamisierung an die jährliche Steigerungsrate der Regionalisierungsmittel (RegM) entfallen. Die DB InfraGO AG beantragt daher eine alternative SPNV-Dynamisierung von +23,5 %. Diese entspricht der tatsächlichen Entwicklung der RegM seit 2018 und enthält neben den Steigerungsraten des § 5 Abs. 3 RegG alle sonstigen, auch einmaligen, Erhöhungen. In dem Verfahren rechnet die DB InfraGO AG mit einer ersten Entscheidung durch das Verwaltungsgericht Köln im 3. Quartal 2024.

Am 23.08.2024 wird entsprechend des von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgegebenen Verfahrens nur der sogenannte Hauptantrag ins Stellungnahmeverfahren veröffentlicht. Dieser enthält folgende maximal notwendige Steigerungsraten:

  • Schienenpersonennahverkehr (SPNV): +23,5 %
  • Schienenpersonenfernverkehr (SPFV): +10,1 %
  • Schienengüterverkehr (SGV): +14,8 %

Für den erhofften Fall, dass Kompensationsmechanismen für die Eigenkapitalerhöhung geschaffen werden, beabsichtigt die DB InfraGO AG eine Absenkung im Laufe des Entgeltgenehmigungsverfahrens mit der BNetzA auf einen Zielerlös in Höhe von rd. 7,0 Mrd. EUR. Damit könnten die überproportionalen Steigerungsraten für SPFV und SGV aus dem TPS 2025 ausgeglichen werden:

  • SPNV: +23,5 %
  • SPFV: -31,5 %
  • SGV: -15,8 %

Das Genehmigungsverfahren startet nach dem Stellungnahmeverfahren Anfang Oktober 2024.

Der Branchenverband „Die Güterbahnen“ kommentierte: „Das 2016 beschlossene Trassenpreissystem kollabiert vor unseren Augen. Ein Preisschock jagt den nächsten. Statt der für lange Zeit üblichen gut zweiprozentigen jährlichen Trassenpreiserhöhungen, verlangt die gemeinwohlorientierte DB InfraGO 2025 im Mittel sechs und 2026 fast zwanzig Prozent mehr. Mal trifft es wie in 2025 besonders den Güter- und Fernverkehr, 2026 soll es der Nahverkehr sein. In den Folgejahren drohen noch absurdere Aufschläge. Während der Verkehrsminister die Entwicklung „genau beobachtet“, verursacht die Bundesregierung selbst den größten Teil der Aufschläge durch Eigenkapitalerhöhungen und Darlehen an die DB. Die bislang üblichen Baukostenzuschüsse zur Finanzierung der Infrastruktur hätten das vermieden. Der Bundestag muss diesem Spuk ein Ende setzen und das Eisenbahnregulierungsgesetz ändern. Ein gemeinwohlorientierter Schieneninfrastrukturbetreiber muss – genau wie die Autobahn GmbH – keine Gewinne erwirtschaften. Die im Gesetz seit 2016 existierende preistreibende Kopplung des Gewinnanspruchs an die Eigenkapitalhöhe muss in diesem Herbst abgeschafft werden.“

[DE] BMDV verlängert Trassenpreisförderung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 28.06.2024 die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Trassenpreisförderung (Trafög) im Schienengüterverkehr für den Zeitraum 28.06.2024 bis 30.11.2028 verlängert werden kann.

Für 2024 wurden 229 Mio. EUR bereitgestellt, 2025 ff sind derzeit u.a. Gegenstand der laufenden Haushaltsverhandlungen. Klar ist nach Aussage des BMDV, dass die Trassenpreisförderung als Übergangsförderung angelegt bleibt, bis der Schienengüterverkehr durch eine verstärkte Digitalisierung und Automatisierung eine höhere Wettbewerbsfähigkeit erreichen kann.

[DE] NEE befürchtet weiteren Trassenpreisanstieg

Der Verband „Die Güterbahnen“ / Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. (NEE) befürchtet einen weiteren Anstieg der Trassenpreise. Unter Berufung auf Unterlagen der DB InfraGO nennt der Verband eine Steigerung für Schienengüterverkehr (SGV) und Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) zur Fahrplanperiode 2025/26 um rund 50 % im Vergleich zur Vorjahresperiode.

Die DB InfraGO hat der Bundesnetzagentur (BNetzA) in der vergangenen Woche die so genannte „Obergrenze“ ihrer Gesamtkosten inklusive Gewinn (OGK) für das am 14.12.2025 beginnende übernächste Fahrplanjahr zur Genehmigung vorgelegt. Dabei wurde bekannt, dass neben inflationsbedingten Steigerungen vor allem die quasi garantierte Jahresgewinnoption um mehr als das Doppelte gegenüber dem kommenden Fahrplanjahr 2025 steigen soll – und das, obwohl sie schon im kommenden Jahr trotz schlechter werdender Leistung ansteigen wird. Für das Fahrplanjahr 2026 beantragt die DB InfraGO AG einen möglichen Gewinn von 1,4 Mrd. EUR bei 6,8 Mrd. EUR Netzbetriebskosten. Möglich wird diese Schieflage, weil der Bund seine Infrastrukturfinanzierung bei der Schiene immer stärker auf Eigenkapitalerhöhungen statt Baukostenzuschüsse umstellen und in den kommenden vier Jahren noch einmal 20 Milliarden EUR mehr Eigenkapital für das Schienennetz bereitstellen will.

Aus den Unterlagen geht hervor, dass allein rund 990 Mio. EUR des OGK-Aufwuchses im Fahrplanjahr 2026 der Eigenkapitalerhöhung für die DB geschuldet sind. Für 3,8 Mrd. EUR Eigenkapitalerhöhung im Jahr 2026 fallen demnach Kapitalkosten von 725 Mio. EUR sowie Absetzung-für-Abnutzung-(AfA)-Kosten von 270 Mio. EUR an. Insgesamt beträgt die OGK-Steigerung von 2025 auf 2026 laut Berechnungen der „Güterbahnen“ rund 20 %. Weil der Zuwachs beim SPNV (mit den meisten Trassenkilometern) laut aktueller Rechtslage auf 3 % begrenzt sein wird, wäre für SGV und SPFV eine Erhöhung um je 50 % nötig.

Bereits zur kommenden Fahrplanperiode 2025 steigen die Trassenpreise bei einer Steigerung von effektiv insgesamt 6 % und einer 0,6-%-Deckelung beim SPNV für SGV und SPFV um 16,2 % bzw. 17,7 %. „Die Güterbahnen“ fordern kurzfristig ein Wiederaufstocken der Trassenpreisförderung (Trafög) von aktuell 229 auf die üblichen 350 Mio. EUR und weiter eine grundsätzliche Überarbeitung des Trassenpreissystems.

Grafik: NEE