Der ungarische Staat ist jetzt qualifizierter Mehrheitseigentümer der Győr-Sopron-Ebenfurti Vasút Zrt. (GYSEV) [Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn AG; ROeEE].
Bei der Hauptversammlung der GYSEV Ende 2024 haben die Vertreter des ungarischen Staates, der nach dem Aufkauf von Strabag 71,73 % der Aktien besitzt, nur ihrer eigenen Kapitalerhöhung zugestimmt, nicht aber jener der Republik Österreich. Damit stieg der ungarische Anteil an dem Unternehmen auf 75,01 %.
Der Beschluss über die ungarische Kapitalerhöhung wurde jetzt beim Bezirksgericht Győr registriert, so dass nach Angaben des ungarischen Ministeriums für Bau und Verkehr (Építési és Közlekedési Minisztérium; ÉKM) der ungarische Staat nun rechtlich und offiziell mit qualifizierter Mehrheit der kontrollierende Eigentümer der GySEV ist.
In der Bekanntmachung des ÉKM wird darauf hingewiesen, dass die Republik Österreich eine Klage auf gerichtliche Überprüfung des Beschlusses der Generalversammlung eingereicht hat, in deren Verlauf sie den Beschluss über die Genehmigung der Kapitalerhöhung des ungarischen Staates sowie die Änderung der Satzung, die das aus der Kapitalerhöhung resultierende gezeichnete Kapital, die entsprechende Anzahl der Aktien und das Eigentumsverhältnis festlegte, anfocht und das Gericht auch ersuchte, die Umsetzung der Beschlüsse auszusetzen.
Ungarn hat nach österreichischer Auffassung rechtswidrig gehandelt, indem sie die Republik Österreich von der Kapitalerhöhung ausgeschlossen haben, obwohl sie alle für die Kapitalerhöhung erforderlichen Voraussetzungen erfüllte. Das Gericht in Győr/Raab entschied jedoch, den Antrag abzulehnen. Die Klage wird unabhängig von der Registrierung vor dem Gericht fortgesetzt.