Die Güterbahnen in Deutschland haben am 30.09.2021 gemeinsam mit dem Branchenverband VDV ein Gutachten vorgestellt, in dem der Handlungsbedarf im Schienengüterverkehr zur Erreichung der Wachstums- und Klimaschutzziele bis 2030 untersucht wurde. Um den angestrebten Marktanteil der Güterbahnen von mindestens 25 % bis 2030 zu erreichen, sind laut des Gutachters Roland Berger Gesamtinvestitionen von 52 Milliarden Euro sowie zahlreiche Verbesserungen bei ordnungspolitischen Rahmenbedingungen notwendig. Das Gutachten schlägt der neuen Bundesregierung vor, dafür im ersten Schritt möglichst sofort nach Regierungsbildung ein „100-Tage-Programm“ für den Schienengüterverkehr auf den Weg zu bringen.
Für das Gutachten wurden 25 relevante Branchenvertreter interviewt und nach ihren unternehmerischen Lösungsvorschlägen und dem politischen Handlungsrahmen für die Zielerreichung bis 2030 befragt. Daraus ist eine Sammlung von über 100 Einzelmaßnahmen entstanden, die von den Gutachtern in 18 Maßnahmenbündel mit folgenden drei Schwerpunkten zusammengefasst wurden: „Verkehrspolitische Rahmenbedingungen“, „Infrastruktur und Rollmaterial“ sowie „Innovation und Qualität“. Die Gutachter kommen dabei zu dem Ergebnis, dass die 18 Maßnahmenbündel möglichst parallel umzusetzen sind, da diese nur im Verbund ihre prognostizierte Wirkung erreichen. Wenn dies gelingt, so das Gutachten, kann die Transportleistung des Schienengüterverkehrs bis 2030 auf jährlich ca. 213 Mrd. Tonnenkilometer und damit auf einen Marktanteil von 25 % gesteigert werden. Dies entspräche einer um ca. 64 % höheren Leistung der Güterbahnen als heute. In den einzelnen Segmenten würde der Kombinierte Verkehr dabei mit 6,8 % jährlich am deutlichsten wachsen, gefolgt vom Ganzzugverkehr mit 4,2 % Wachstum pro Jahr und dem Einzelwagenverkehr mit jährlich plus 2,9 %. Vom dafür notwendigen Gesamtinvestitionsbedarf von 52 Mrd. EURO entfallen bis 2030 alleine ca. 32 Mrd. EUR auf den Ausbau der Infrastruktur, ca. 9 Mrd. auf die Erweiterung der Flotte und etwa 11 Mrd. auf die Umsetzung der weiteren Maßnahmenbündel.
Das 100-Tage-Programm besteht im Wesentlichen aus folgenden Maßnahmen:
- Notwendige Mittel für den Infrastrukturausbau fest in Haushalt und Finanzplanung verankern
- Bestehende Bundesmittel für Innovationen im Schienengüterverkehr stärken
- Bürokratieabbau im Schienengüterverkehr beschleunigen
- Schienengüterverkehr von Energiesteuern und -abgaben entlasten
- Lkw im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs von der Maut befreien
- Kranbarkeit von Sattelaufliegern europaweit gesetzlich verankern
- Umrüstung des Rollmaterials auf ETCS finanziell unterstützen
- Sprachbarrieren im grenzüberschreitenden Verkehr reduzieren
- Europäische Verständigung zu Migration und Finanzierung DAK (Digitale Automatische Kupplung) herstellen
- Gleisanschluss für neue Industriegebiete und Logistikstandorte verbindlich vorschreiben
- Höhere Förderung für den Einzelwagenverkehr im Bundeshaushalt verankern