HAM Rail Port insolvent

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 106/20  

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155453 eingetragenen HAM Rail Port GmbH, Veddeler Damm 36-38, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aykan Ceran

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist das Erbringen von Eisenbahnverkehrsdiensten zur Beförderung von Gütern gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)

ist am 28.05.2020, um 12:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalterwird Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns, Deichstraße 1, 20459 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerinzu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalterwird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).  

67b IN 106/20
Amtsgericht Hamburg, 28.05.2020

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