Der Antrag der Railservice Alexander Neubauer Verwaltungs GmbH, Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Neubauer auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (101 IN 23/20) wurde am 05.06.2020 mangels Masse abgewiesen.
HAM Rail Port insolvent
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 106/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155453 eingetragenen HAM Rail Port GmbH, Veddeler Damm 36-38, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aykan Ceran
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist das Erbringen von Eisenbahnverkehrsdiensten zur Beförderung von Gütern gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
ist am 28.05.2020, um 12:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalterwird Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns, Deichstraße 1, 20459 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerinzu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalterwird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b
IN 106/20
Amtsgericht Hamburg, 28.05.2020
Insolvenz KUBE CON rail
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KUBE CON rail GmbH, Lange Wand 1, 27753 Delmenhorst (AG Stendal, HRB 106343), vertr. d.: 1. Volker Axel Kube, (Geschäftsführer), 2. Dirk Stieler, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 906.017,74 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 3.490.843,86 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Delmenhorst, Az. 12 IN 34/10, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Delmenhorst, 03.06.2020.
SONATA RAIL INVEST: Masseunzulänglichkeit
Die Talfahrt der Firmengruppe von Torsten Sewerin (49) setzt sich weiter fort. Der Insolvenzantrag ( 613 IN 414/19) der SONATA RAIL INVEST GmbH, Niedernberg, wurde am 07.04.2020 vom Amtsgericht Aschaffenburg mangels Masse abgelehnt. Interessantes Detail der Bekanntgabe ist der angegebene Wohnsitz von Sewerin am Rigaischen Meerbusen: Krasta lela 21-9, Saulkrasti LV-2160, Lettland.